Einen Dank an das Bundesinnenministerium
und dessen CSU Minister Dr.Hans-Peter Friedrich, 
dass unser Vogelschießen zu einer Lachnummer machen wird.

Der Vogel darf (auch nach Änderung vom 13.März 2013)
beim Schießen mit Schrot laut Gesetzt
nur noch 3cm statt wie zuvor 15cm dick sein.

Das kann bedeuten, dass beim Schießen bereits nach den Ehrenschützen
wie Pastor, Präsident und Bürgermeister der Vogel fallen kann.

Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Anlage durch einen Schießstand-Sachverständigen abgesegnet wir, das ist bei uns der Fall gewesen.

Die Antwort des Bundesinnenministeriums auf unsere Anfrage ist unten angefügt.

vogel-kl

Auszug aus dem Bundesanzeiger

 Bekanntmachung
Veröffentlicht am Dienstag, 23. Oktober 2012
BAnz AT 23.10.2012 B2

Bundesministerium des Innern
Bekanntmachung
der Richtlinien für die Errichtung,
die Abnahme und das Betreiben von Schießständen

(Schießstandrichtlinien)

Vom 23. Juli 2012

Das Bundesministerium des Innern gibt gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung die Schießstandrichtlinien nachstehend bekannt (Anlage). Die Schießstandrichtlinien sind ab dem Tag der Bekanntmachung im Bundesanzeiger anzuwenden.

Berlin, den 23. Juli 2012
KM 5 - 681 210/1

Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Dr. Sturm

7 Vogelschießstände

7.8 Ziele

Die Ziele (z.B. Vogelziel) sind an einer zentralen Halterung mittig im Geschossfangkasten anzubringen. Sie müssen aus astfreiem Weichholz (Tannen-, Fichten-, Pappel- oder Balsaholz) beim Beschuss mit Feuerwaffen sowie Sperr- und Balsaholz bei DL-Waffen gefertigt sein und dürfen keine Metallteile enthalten. Andere Zielmedien (z.B. Gips) und Darstellungen (z.B. Pfänder/Sternchen) dürfen nach Prüfung durch einen SSV zugelassen werden.

Die Ziele dürfen nicht über die Schürzen des Geschossfangkastens hinausragen.

Sofern im Geschossfangkasten ein separates Beschussfeld eingebaut ist, sind die Pfänder- oder Sternchenziele neben der Unterkonstruktion aus Weichholz zu positionieren. Das zwangsläufige Beschießen der Unterkonstruktion wird dadurch verhindert.

 

Kaliber

Astfreies Weichholz

(Maximal zulässige Dicke in mm)

4,5 mm ( ≤ 7,5 J)

≤ 3

(Sperr- oder Balsaholz!)

.22 Z

≤ 25 (wie vorher)

.22 l.r.

≤ 40 (wie vorher)

FLG 12/16/20 und GK

≤ 150 (wie vorher)

Schrot 12/16/20

≤ 30 (vorher 150mm)

(z. B. Sperrholz)

Sonstige

nach Einzelabnahme/Prüfung

 

Tabelle 7.8 Materialdicken der Ziele für Vogelschießstände

Einen Link zum Deutschen Schützenbund mit der alten und neuen  Schießstandrichtlinien findet ihr hier.

Antwort des Bundesinnemministeriums auf unsere Anfrage:

Az: O 3-12007/1#1 - Kersting, Martin -
Sehr geehrter Herr Kersting,
ich nehme Bezug auf Ihre an den Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Friedrich, gerichtete Zuschrift vom 9. März 2013, mit der Sie den Erlass einer neuen Schießstandrichtlinie kritisch würdigen.
Ich darf zunächst darauf hinweisen, dass für die Beantwortung der großen Zahl aus den Kreisen der Bürgerinnen und Bürger an den Minister gerichteten Zuschriften eine spezielle Organisationseinheit – der Bürgerservice – eingerichtet wurde, der im Auftrag des Ministers und des Ministerbüros die Beantwortungen des überwiegenden  Teiles der Zuschriften übernimmt, weil diese Aufgabe den Zeitrahmen des Ministers und seines Leitungsstabes sprengen würde. Ungeachtet dessen wird der Minister stets über die an ihn gerichteten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger informiert und hat dementsprechend über diese Anliegen einen umfassenden Überblick. Ich wurde beauftragt, Ihnen zu antworten.
Bei der Schießstandrichtlinie vom 23.10.2012 handelt es sich um das Ergebnis der Abstimmung eines Expertenvorschlags, der von der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e.V. (DEVA) unter Einbindung von maßgeblichen Verbänden, namentlich der Verbände der Schießstandsachverständigen und von Spezialisten der Bundespolizei erarbeitet wurde. Zu dem Entwurf der Schießstandrichtlinie fand im April 2012 eine Anhörung der Verbände statt. U.a. waren der mitgliedsstarke Deutsche Schützenbund eingebunden und 16 von 22  fachlich betroffenen Verbänden. Focus der Änderung durch die Experten war eine Erhöhung der Sicherheit beim Schießen.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Absicht des BMI, das traditionelle Vogelschießen zu gefährden. Das BMI sucht derzeit nach Möglichkeiten, Tradition und Sicherheit gleichermaßen Rechnung zu tragen und eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden, mit der das traditionelle Vogelschießen ermöglicht werden kann.
Ich bitte abschließend, die bei der Bearbeitung Ihres Schreibens aufgrund der – eingangs erwähnten – großen Zahl eingehender und zu beantwortender Zuschriften zu unterschiedlichsten Themenbereichen eingetretene Verzögerung zu entschuldigen.
  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Jens Toben 
Bundesministerium des Innern 
- Bürgerservice - 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
www.bmi.bund.de 
www.115.de